Parlament unterbesetzt – Claudia Roth unterstützt digitales Mini- Ermächtigungsgesetz

“So werden hier Gesetze durchgeboxt.”

Quelle: Beatrix von Storch, stellv. AfD-Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Claudia Roth disqualifiziert sich für das Amt einer Bundestagsvizepräsidentin. Sie ignoriert, dass es mindestens 355 der 709 Abgeordneten benötig, damit der Bundestag beschlussfähig ist. So viele Abgeordnete befanden sich laut Aussage mehrerer Zeugen, in der Nacht vom 27.06. zum 28.06.2019, zum gegebenen Zeitpunkt, nicht im Plenarsaal.

Bundestagsvizepräsidentin Roth (Grüne) interessiert das nicht. Hauptsache Sie bekommt, egal wie, ein fragwürdiges Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts durch. Freilich muss es noch von der Bundeskanzlerin und dem Bundespräsidenten unterschrieben und dann von Frank-Walter Steinmeier im Bundesgesetzblatt verkündet / veröffentlicht werden.

Bildquelle: Von Foto: Sven Teschke, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=35471314

Die Drucksachen zum Gesetz schnell überfliegend, ließt der Interessierte viel zu Datenschutzrechten von Verbrauchern. Das hört sich super an. Auch geht es darum, eine Rechtsgrundlage zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) zu schaffen. Künftig soll die Datenverarbeitung zur elektronischen Unterstützung der Antragstellung eines Elterngeldantrags, durch ein vom Bund verantwortetes Internetportal erlaubt werden. Hurra die Deutschen können jubeln, über so viel Einsatz Ihrer Bundesregierung.

Bundestag unterbesetzt und nicht beschlussfähig // Quelle: verlinkt // https://scontent-frx5-1.xx.fbcdn.net/v/t1.0-9/64894102_422767404976218_5536692287448285184_o.jpg?

Was steht noch in dem Gesetzentwurf?

Jubeln Sie nicht zu früh. Speziell die Drucksache Drucksache 19/4674 zum Gesetzesentwurf hält auch folgenden Passus bereit.

– die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sensible Informationen durch zivilgesellschaftliche Träger im Rahmen von Deradikalisierungsprogrammen verarbeitet und im Einzelfall an die Sicherheitsbehörden weitergegeben werden können.

Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904674.pdf

Dieser Punkt muss mehrmals gelesen werden, bevor er wirklich durchdringt. Die durch unsere Redaktion hervorgehobenen Begriffe sind so herrlich unkonkret. Der Raum für Auslegungen scheint unendlich. Versuchen wir doch ein paar Begriffsklärungen.

Sensible Informationen:

Unter sensiblen Informationen versteht man besonders sensible Daten oder Wissen. Dies sind u.a. persönlichkeitsbezogene Daten, Passwörter, Konfigurationseinstellungen, Zugang-Codes, Unternehmensgeheimnisse, -Vorgänge und -Vorhaben, die für Außenstehende wie konkurrierende Unternehmen von großer Bedeutung sein können und deren Preisgabe dem Unternehmen Schaden zufügt.

Quelle: https://sicherheitswiki.org/wiki/Sensible_Informationen

Nun ersetzen wir noch Unternehmen gegen das Wort Bürger, denn die besitzen auch sensible Informationen. Die Preisgabe kann auch ihnen als Privatpersonen Schaden zufügen. Um solche Daten geht es also.

Wer darf diese Daten in Zukunft verarbeiten und weitergeben? “Zivilgesellschaftliche Träger mit Deradikalisierungsprogrammen

Was oder wer sind diese Träger? Nach ein bisschen Recherche wird schnell klar, sie arbeiten oft mit staatlichen Stellen zusammen und/oder werden durch diese gefördert/finanziert. Das kann durchaus sinnvoll sein, geht es zum Beispiel um Vorbeugung von religiöser oder ideologischer Gewalt. Das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) nennt zum Beispiel folgende zivilgesellschaftlichen Träger, mit denen es zusammenarbeitet.

  • Fachstelle Bidaya […] auf Beschluss der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern bei dem Träger CJD Nord eingerichtet […]
  • Beratungsstelle Hayat […] übernimmt die Beratung von Eltern, Angehörigen und Betroffenen in der Auseinandersetzung mit Islamismus und Ultranationalismus. Der Träger betreibt seit 2000 auch das bundesweite Aussteiger-Programm EXIT-Deutschland, woraus viele Erfahrungen aus dem Bereich Rechtsextremismus auf die Beratungsbedürfnisse im islamistischen Kontext übertragen wurden […]
  • Beratungsnetzwerk Kitab: […] Vor allem im Bereich des Rechtsextremismus und des islamistischen Extremismus hat der Verein Schwerpunkte gesetzt und kann somit auf reiche Erfahrungen in diesem Bereich zurückgreifen […]

Gerade Menschen die religiös oder ideologisch radikalisiert sind und den Ausstieg über wie oben genannte Träger versuchen, werden sehr erfreut sein und entsprechenden Deradikalisierungsprogrammen in Zukunft noch mehr vertrauen, wenn ihre sensiblen Daten nun an Sicherheitsbehörden weitergegeben werden dürfen. Das wird natürlich nur in Einzelfällen geschehen, denn den entsprechenden Trägern ist sicherlich vollkommen egal, dass sie zum Teil staatlich finanziert sind.

Fazit:

Hier wurde mindesten ein MINI-ERMÄCHTIGUNGSGESETZ auf den Weg gebracht. Gut getarnt zwischen “wir wollen ja nur Gutes für die Bürger” hat Claudia Roth, die grüne Bundestagsvizepräsidentin in der Nacht vom 27.06. zum 28.06.2019 mit einem rechtlich nicht beschlussfähigen Bundestagsparlament Vorraussetzungen geschaffen, die die Bürger noch gläserner werden lassen.

Wahrscheinlich hat sie auch dafür gesorgt, dass Aussteigerprogramme ihren Sinn verlieren, weil sie keine Vertrauensbasis mehr bieten können. Der Staat nimmt sich das Recht, alle Rechte an den digitalen Daten der Bürger zu haben. Dabei setzt er den Datenschutz außer Kraft, wenn Behörden es für angemessen halten. All das wäre zu verhindern gewesen, wäre man dem AfD-Antrag gefolgt, der die Nichtbeschlussfähigkeit des Parlaments bestätigt hätte. Nun kann man nur hoffen, das die “Qualitätspresse” den Vorfall ernsthaft aufgreift.

Doch die Mainstreampresse berichtet nur darüber, dass die AfD-Bundestagsfraktion einen Hammelsprung nicht durchgebracht hat. Die Konsequenzen daraus blenden private- und öffentlich rechtliche Medien, im Stil der “AKTUELLEN KAMERA” vollkommen aus. Auch darum braucht es unabhängige Informationsquellen, wie den Info-Blog DER-BARNIMER, für die Bürger.

Anlage: Gesetzentwurf der Bundesregierung // Drucksache 19/4674