Laut einem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) sind Bürgermeister verpflichtet, unabhängig von Parteizugehörigkeiten allen neuen Stadträten die Hand zu geben.
Das Gericht kippte damit eine Entscheidung aus erster Instanz, die zum einem gegenteiligen Schluss kam.
Hintergrund ist ein Fall aus Eisenach, wo sich Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Linke) verweigerte, den 2014 neu gewählten Stadträten der NPD die Hand zu geben. Der frühere NPD-Landeschef und Eisenacher Stadtrat Patrick Wieschke fühlte sich diskriminiert und klagte.
Das Verwaltungsgericht Meiningen wies die Klage mit der Begründung es gehe um eine „hinnehmbare politische Symbolhandlung“ ab.
Das OVG kam in seinem neuen Urteil nun zu einem anderen Schluss. Die Thüringer Kommunalordnung (§ 24 Abs. 2) ergebe sich eine eindeutige und unmissverständliche Pflicht des Bürgermeisters, neu gewählte Stadtratsmitglieder durch Handschlag zu bestätigen.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung