Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ehemalige Freisprüche aufgehoben und eine Neuauflage des Prozesses angeordnet. Vor fünf Jahren sorgte die sogenannte “Shariah Police” in Wuppertal bundesweit für Aufsehen. Zu dieser Zeit kursierten gelbe Flyer mit der Aufschrift “Shariah Controlled Zone”. Auf ihnen waren Verhaltensregeln der radikalen Muslime festgehalten.
Verboten sind Alkohol, Glücksspiel, Musik und Konzerte, Pornografie, Prostitution sowie Drogen. Dabei berufen sich die selbsternannten Sittenwächter auf die Scharia, das islamische Recht. Nun beschäftigt die Scharia-Polizei das Landgericht Wuppertal wieder.
Den sieben Angeklagten wird ein Verstoß gegen das Uniformverbot bzw. Beihilfe vorgeworfen. Maximal drohen den Männern zwei Jahre Freiheitsstrafe.
Was ist die Scharia denn nun? Hier ein Erklärungsversuch aus dem Internet, von “MrWissen2go”.