“Bei uns gilt als Coronatodesfall jemand der, bei dem eine Coronavirusinfektion nachgewiesen wurde”
Vertreter (des RKI) auf der Pressekonferenz des Instituts am 20. März 2020 / Videoquelle: ntv-Video
Die Fragen der Journalistin sind eindeutig. Die Antworten des RKI-Vertreters auch.
Nach dieser Logik zählt ein Krebskranker – der von einem Auto totgefahren wurde – künftig auch in die Statistik der Krebstoten.